Grünes Kennzeichen
Ein sogenanntes Grünes Kennzeichen erhalten Fahrzeuge, die von der KFZ Steuer befreit sind. Unter diese Kategorie fallen etwa forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder auch Spezialanhänger. Ein Grünes Kennzeichen führt die Registrierungsnummer in grüner Schrift auf weißem Hintergrund und ist von einem grünen Rand umgeben. Für einen Antrag auf ein Grünes Kennzeichen sind folgende Dokumente erforderlich:
- Aktuell gültiger Personalausweis (alternativ Reisepass mit Meldebestätigung)
- Zusätzlich erforderlich bei einem Antrag durch eine Vertretung: Personalausweis (oder Reisepass) des jeweils Bevollmächtigten
- Minderjährige müssen zusätzlich ein Vollmachtsschreiben der Erziehungsberechtigten (hier sind die Unterschriften aller Erziehungsberechtigten vonnöten) und deren Ausweise vorlegen
- Unternehmen benötigen zusätzliche Dokumente je nach Art der Firma: natürliche Person (Gewerbeanmeldung), juristische Person (Gewerbeanmeldung plus zusätzlichen Handelsregisterauszug) und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschaftsvertrag sowie Vollmacht der gemäß dem Vertrag zeichnungsberechtigten Person bzw. Personen)
- Einverständniserklärung über ein Lastschrifteinzugsverfahren
- Fahrzeugbrief
- Einer dem Muster 2d gemäßen Bestätigung der Daten (erhältlich bei Zulassungsbehörde, Hersteller oder Händler)
- Nachweis über eine gültige Versicherung (Versicherungsbestätigung)
- Eventuelle Bestätigung über eine Kennzeichenreservierung
Möglicherweise werden zusätzlich zu diesen Unterlagen im Einzelfall noch weitere Nachweise benötigt. Dies kann vor allem für eine Steuerbefreiung nötig sein.

