Kurzzeitkennzeichen
Seit dem 1. Mai 1998 gilt eine gesetzliche Regelung für ein Kurzzeitkennzeichen (BGBl I S. 441ff). Genutzt werden kann es beispielsweise für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten. Der Unterschied zum sogenannten Roten Kennzeichen, welches mehrfach verwendet werden kann, ist die lediglich einmalige Verfügbarkeit vom Kurzzeit Kennzeichen.
Die zuständige Zulassungsstelle legt ein einmaliges Ablaufdatum für das jeweilige Kurzzeitkennzeichen fest, welches maximal fünf Tage lang gültig ist. Auf einem gelben Streifen am rechten Rand des Nummernschildes wird der genaue Endpunkt der Gültigkeit in drei untereinander angeordneten Zahlen angezeigt. Lief ein Kurzzeit Kennzeichen beispielsweise am 09. März 2004 ab, sieht die Prägung auf dem Nummernschild wie folgt aus:

Entscheidender Vorteil vom Kurzzeitkennzeichen gegenüber dem roten Kennzeichen ist, dass der Fahrzeughalter es nicht an der Zulassungsstelle zurückgeben muss. Um ein Kurzzeitkennzeichen bekommen zu können, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuell gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit gültiger Meldebestätigung) des Fahrzeughalters
- Bei Antrag eines Bevollmächtigten ist zusätzlich erforderlich: Personalausweis (oder Reisepass) des Bevollmächtigten. Dieser benötigt außerdem eine schriftliche Vollmacht
- Unternehmen: Gewerbeanmeldung (natürliche Person) bzw. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (juristische Person) bzw. Gesellschaftvertrag und schriftliche Vollmacht von vertraglich festgelegten zeichnungsberechtigten Personen (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Für Minderjährige ist eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Vollmacht erforderlich, zusätzlich müssen die Personalausweise der Erziehungsberechtigten vorliegen
- Fahrzeugart und Verwendungszweck müssen angegeben werden
- Eine Versicherungsbestätigungskarte ist für die Ausstellung erforderlich
Kurzzeitkennzeichen für die Überführung
Eine Überführung eines Fahrzeuges kann sich leicht und einfach gestalten. Privatpersonen können heute ohne große Probleme jedes Fahrzeug von A nach B überführen. Dabei darf das Fahrzeug auch im grenzüberschreitenden Verkehr mit einem Kurzkennzeichen eingesetzt werden. Unter jedes Fahrzeug versteht man praktisch alle Fahrzeugarten, die zulassungspflichtig sind. Hierzu gehören Autos, Motorradräder, Wohnwagen, Lastkraftwagen, selbst Anhänger.
Das Kurzzeitkennzeichen erhält man dabei in einer beliebigen Zulassungsbehörde in ganz Deutschland und hat eine Gültigkeit von 5 Tagen – natürlich kann das Kurzzeitkennzeichen auch z.b. hier online bestellt werden. Der Antragsteller ist dabei nicht örtlich an seinen Wohnort gebunden.
Bei der Überführungsversicherung handelt es sich um eine reguläre Haftpflichtversicherung, die für einen kurzen Zeitraum (hier um 5 Tage) abgeschlossen werden kann. Mit Abschluss wird als Nachweis ein sogenannter eVB Code übersandt. Diese elektronische Versicherungsbestätigung dient bei der Zulassung als Nachweis einer aktiven Haftpflicht Versicherung und kann über eine elektronische Datenbank einfach auf Gültigkeit abgefragt werden.
Beachten sollte man bei der Haftpflicht (eVB), ob das Fahrzeug auch in anderen Ländern während der Überführung oder der Probefahrt genutzt wird. Wenn ja, ist eine Grüne Karte (als erweiterter Versicherungsnachweis nötig). Mit der Grünen Karte können Sie dann auch im Ausland (Europa sowie zu Europa gehörende Staaten) ungehindert Fahren. Beachten Sie jedoch, dass Kurzzeitkennzeichen nur für eine Überführung oder einer Probefahrt genutzt werden dürfen.
Nachdem nun die Gültigkeit auf der Zulassungsstelle überprüft wurde, werden auf den Kurzzeitkennzeichen noch die gültigen Siegel (Stadt- oder Landkreissiegel) befestigt. Nun können die Schilder am gewünschten Fahrzeug verwendet werden. Ein rosaroter Fahrzeugschein wird mit anbei gegeben. Dieser ist vor Antritt auszufüllen. Eine übliche Steuer ist hierbei nicht zu entrichten. Es fallen ungefähre Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 bis 15 Euro an.
Die Schilder sind übrigens nicht zurückzugeben und können nach Ablauf einfach entsorgt werden.

