Länderkennzeichen

Das Länderkennzeichen gilt gesetzlich als ein Bestandteil der KFZ Kennzeichen und wird am Heck des Fahrzeuges in der Nähe des amtlichen Kennzeichens gut sichtbar angebracht. Länderkennzeichen sind zusätzliche Erkennungszeichen, die durch ein internationales Kürzel den Staat, in welchem der Wagen zugelassen ist, angeben. Länderkennzeichen sind elliptisch und geben das entsprechende Kürzel in schwarzer Schrift auf weißem Grund wieder. Das internationale Kürzel für die Bundesrepublik Deutschland ist „D“.

Kurzzeitkennzeichen

Das Länderkennzeichen ist in etlichen Ländern jedoch verhältnismäßig unüblich. Grund hierfür sind die wenigen Auslandsfahrten, die mit dem eigenen Pkw unternommen werden. Innerhalb der EU ist das Länderkennzeichen bereits in den Euro-Kennzeichen integriert, in einigen Staaten Osteuropas ist das internationale Kürzel ebenfalls angebracht, jedoch mit der entsprechenden Landesflagge anstelle des Emblems der Europäischen Union. Trotz der Euro-Kennzeichen muss das Länderkennzeichen bei Fahrten die meisten Staaten angebracht sein. Ausnahmen bilden hier die Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein, welche ein im regulären Nummernschild integriertes Länderkennzeichen akzeptieren.