Saisonkennzeichen
Etliche Deutsche besitzen Fahrzeuge, die sie nicht über das gesamte Jahr hinweg nutzen möchten – beispielsweise Motorräder oder Cabrios. Früher mussten diese Fahrzeughalter zweimal den Weg zur Zulassungsstelle nehmen, um das entsprechende Vehikel entweder zwischenzeitlich stillzulegen oder wieder frisch anzumelden. Seit dem 1. März 1997 ist das nicht mehr nötig – dank dem zu diesem Zeitpunkt eingeführten Saisonkennzeichen. So spart einerseits der Besitzer sowohl Zeit als auch Gebühren und andererseits hat die zuständige Behörde so einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.
Geltungszeitraum
Ein Saisonkennzeichen ist in seiner Gültigkeit auf einen exakt definierten Zeitraum festgelegt. Dieser ist nicht ohne weiteres veränderbar und muss zwischen zwei und elf Monaten liegen. Sollte ein Halter das entsprechende Fahrzeug über den Geltungszeitraum hinaus nutzen wollen, muss dieser förmlich erweitert werden. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist das Fahrzeug nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen und muss daher abgestellt werden. Es besteht außerdem auch keinerlei Versicherungsschutz mehr.
Beschriftung
Zusätzlich zu den regulären Registrierungsangaben ist auf einem Saisonkennzeichen am rechten Rand der Plakette der jeweilige Zulassungszeitraum vermerkt. Die Zahl über dem Strich gibt Auskunft über den Anfangsmonat der Zulassung, dementsprechend zeigt die Zahl unterhalb des Strichs den letzten Monat der Zulassung an.
Versicherungstechnische Vorteile
Die Assekuranzen behandeln Saisonkennzeichen nach gesonderten Regelungen. Meistens können Versicherungsnehmer wesentlich bessere Konditionen erzielen, was in der kürzeren Zulassungsdauer begründet liegt. Jedoch sollen im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung auch anderweitige Rabattmerkmale geprüft werden, um eventuell eine noch preiswertere Prämie erzielen zu können. Solche Merkmale sind etwa eine eigene Garage, der Fahrerkreis und die Nutzungshäufigkeit (Wenig- oder Vielfahrer). Autofahrer mit Saisonkennzeichen sollten jedoch beachten, dass ein Schadenfreiheitsrabatt nur bei einer Zulassung über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gewährt wird.
Beantragung
Im Vorfeld muss eventuell ein Formular für den Antrag des Saisonkennzeichens ausgefüllt werden. In vielen Fällen stellt die zuständige Behörde das Formular zum Download bereit oder ermöglicht eine direkt Online-Abwicklung. Übrigens besteht auch bei Saisonkennzeichen die Möglichkeit eine Reservierung von Wunschkennzeichen. Für den Antrag auf ein Saisonkennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gültiger Personalausweis (alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) des Fahrzeughalters
- Zusätzlich bei Antrag eines Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht sowie Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung) des Beauftragten
- Unternehmen: Gewerbeanmeldung (natürliche Person) bzw. Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (juristische Person) bzw. Gesellschaftvertrag und schriftliche Vollmacht von vertraglich festgelegten zeichnungsberechtigten Personen (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Minderjährige benötigen eine von allen Erziehungsberechtigten unterschriebene Vollmacht sowie die Personalausweise der Erziehungsberechtigten
- Mit Angabe des Zulassungszeitraumes versehene Versicherungsbestätigung
- Halterwechsel oder Umkennzeichnung wird der Fahrzeugbrief bzw. eine Betriebserlaubnis benötigt
- Der Fahrzeugschein oder eine Bescheinigung über eventuelle Abmeldung bzw. Stilllegung
- Nachweis über eine gültige Abgasuntersuchung und die letzte Hauptuntersuchung. Fiel letztere in den Ruhezeitraum, muss sie umgehend im ersten Monat des Geltungszeitraumes nachträglich durchgeführt werden
- Derzeitige KFZ Kennzeichen
- Eventuell Nachweis über Reservierung eines Kennzeichens
Das muss beachtet werden
Wer seinen festgelegten Saisonzeitraum erweitern bzw. verkürzen möchte, benötigt dafür eine neue Versicherungsbestätigung und neue Kennzeichenschilder.
Wer nach Ablauf seiner „Saison“ noch auf deutschen Straßen unterwegs ist, macht sich strafbar. Dies gilt auch für Probe- oder Überführungsfahrten. Wer sich nicht an das Verbot hält muss mit Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen. In extremen Fällen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt. Neben der Strafsache ist eine Fahrt außerhalb des Zulassungszeitraumes zusätzlich äußerst unvernünftig, da keinerlei Versicherungsschutz besteht. Im Falle eines Unfalls müsste der Verursacher demnach selbst haften.
Außerhalb des Saisonzeitraumes ist es sogar verboten an der Straße oder auf öffentlichen Stellplätzen zu parken. Bei Verstoß, muss der Fahrzeughalter mit drei Punkten und einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. Zusätzlich kann das Auto kostenpflichtig abgeschleppt werden. Daher ist das Saisonkennzeichen insgesamt nicht zwingend auch das günstigste Versicherungsmodell. Denn aufgrund des eventuell zusätzlich anzumietenden Stellplatzes, kann die Ersparnis bei der Versicherung bereits wieder ausgeglichen sein.

