Weitere Kennzeichen

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen

Alle Fahrzeuge, die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen, Behörden, Organisationen bzw. konsularische Vertretungen ohne Diplomatenstatus, Rettungsdiensten, der Polizei und der Berufsfeuerwehr angehören, wurden bis zum 1. März 2007 mit einem sogenannten Behördenkennzeichen ausgestattet. Seit diesem Datum erfolgt keine Zuteilung dieser Behördenkennzeichen mehr – ausgenommen bei Konsularischen Vertretungen, die nach wie vor über einen eigenen Nummernkreis verfügen. Behördenkennzeichen bestanden aus dem Kürzel des Zulassungsbezirks, in welchem die Behörde ihren Sitz hat, und einer speziellen ein- bis fünfstelligen Ziffernfolge ohne Buchstaben. Diese gab in der Regel Auskunft über die jeweilige Behörde. Beispielsweise wurden Gerichten immer Nummern zugeteilt, die mit einer „9“ begannen und entweder von einer oder vier weiteren Ziffern gefolgt wurden.

Bundeswehr Kennzeichen

Bundeswehr Kennzeichen

Die KFZ Kennzeichen der Bundeswehr sind keinem speziellen Zulassungsbezirk zugeordnet, sondern führen alle den Buchstaben „Y“. Des Weiteren ist auf dem Bundeswehr Kennzeichen die deutsche Flagge abgebildet. Neben dem „Y“ besteht das Bundeswehr Kennzeichen aus einer bis zu sechs Stellen umfassenden Nummer. Diese wird aus strategischen Gründen nicht nach einem Muster, sondern willkürlich vergeben. So kann der Nummer kein spezieller Stützpunkt zugeordnet werden. Ebenfalls aus taktischen Erwägungen heraus ist die Prägung der militärischen Zulassungsstelle nicht reflektierend.

Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen beginnen entweder mit der Ziffer „0“ (Botschafter und gleichgestellte Personen) oder der jeweiligen Registrierung des Zulassungsbezirks (im Regelfall „B“ oder „BN“, normalerweise für sonstiges Botschaftspersonal und Konsulate). Nach den erforderlichen Plaketten finden sich auf einem Diplomatenkennzeichen ein Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die Aufschluss über den Rang des Diplomaten gibt. Fahrzeuge, die mit einem Diplomatenkennzeichen ausgestattet sind, haben etwaige Sonderrechte, wie etwa freie Fahrt bei Verkehrskontrollen oder freies Parken.

Tarnkennzeichen

Alle Fahrzeuge von Behörden, deren dienstliche Nutzung unerkannt bleiben soll, werden mit einem Tarnkennzeichen ausgestattet. Dies ist vor allem bei Fahrzeugen der Polizei in zivil, dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärischen Abschirmdienst (MAD), Mitgliedern der Bundesregierung und dem Verfassungsschutz der Fall. Diese Fahrzeuge verfügen zwar in der Kartei über ein Behördenkennzeichen, jedoch wurde dieses in der Praxis durch ein herkömmliches KFZ Kennzeichen ersetzt. Tarnkennzeichen können auch von der Polizei nicht ohne Probleme erkannt werden. Normalerweise ist ein schriftlicher Antrag beim Kraftfahrtbundesamt erforderlich, um die Identität des Fahrzeughalters festzustellen.

THW Kennzeichen

THW Kennzeichen

Das Bundesministerium für Inneres vergibt spezielle KFZ Kennzeichen für alle Fahrzeuge des Technischen Hilfswerkes. Dieses Behördenkennzeichen ist mit den Buchstaben „THW“ versehen. Vor der Einführung des Euro-Kennzeichens waren die Fahrzeuge des THW mit einem Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ausgestattet.